Die Letzte Partei kann aufgrund ihres Vorhabens durchaus als verfassungswidrig angesehen werden, jedoch nicht in einem negativen Sinne. Ich sehe ansonsten keine konstruktiven Wege, eine Verfassungsänderung herbeizuführen. Der zu erwartende Gegenwind dürfte seine Wurzeln vorrangig im Streben nach Machterhalt haben.
Es gibt aber Argumente, die man dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit entgegensetzen kann. Doch schauen wir uns zunächst ein paar Paragraphen an.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Artikel 21 Abs. 2 GG
Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird im Grundgesetz nicht definiert. Im Bundesverfassungsschutzgesetz findet sich zumindest eine (vermeintlich unvollständige) Aufzählung, die das Recht auf Wahl der Volksvertretung enthält:
(2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:
§ 4 Abs. 2 a) BVerfSchG
a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen
Zudem legt das Grundgesetz die Wahl als einzige Möglichkeit fest, den Bundestag zu bestimmen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Artikel 38 Abs. 1 GG
Es muss nun folgende Frage beantwortet werden: stellt die Auflösung der Verknüpfung von Wahlen und Demokratie und der alleinigen Festlegung auf Wahlen zur Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk einen Versuch dar, die freiheitliche demokratische Grundordnung anzugreifen oder zu beseitigen?
Wer Wahlen für undemokratisch hält, beantwortet die Frage mit nein oder sagt: “Jawohl, das ist verfassungswidrig. Jedoch nicht nicht in einem negativen Sinne. Wir wollen die Beschränkung der Demokratie auf Wahlen aufheben und ihr damit ein effizienteres und gerechteres Werkzeug an die Hand geben.”
